Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist immer dann erforderlich, wenn Fahrgäste in betriebsbereiten Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen befördert werden. Er wird zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis für die Beförderung von Personen benötigt.
Erforderliche Unterlagen für den erstmaligen Erwerb eines Fahrgastbeförderungsscheins:
- gültiger Ausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Führerschein
- Untersuchungen nach Anlage 5.1, 5.2 und 6 FeV
- ggf. Ortskenntnisprüfung (bei Taxi grundsätzlich, ansonsten nur wenn die Stadt des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat)
- behördliches Führungszeugnis 13,00 Euro
- Gebühren in Höhe von 43,90 Euro
Ortskenntnisprüfung
Verlängerung des Fahrgastbeförderungsscheins
- gültiger Ausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Fahrgastbeförderungsschein
- Untersuchungen nach Anlage 5.1 und 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- ab dem 60. Lebensjahr Leistungstest nach Anlage 5.2 FeV
- behördliches Führungszeugnis 13,00 Euro
- Gebühren in Höhe von 39,30 Euro