Je nach Art des Führerscheins gibt es verschiedene Voraussetzungen für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis.
Beantragen die Inhaber einer ausländischen Fahrberechtigung die deutsche Fahrerlaubnis, so wird sie (nur) in dem Umfang erteilt, die der Klasse der deutschen Fahrerlaubnis im (Wesentlichen) entspricht.
EU/EWR Führerschein (§ 30 FeV)
Führerscheine aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder aus Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Führerscheine nach Staatenliste (§ 31 Abs. 1 FeV)
Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sollte eine Prüfung erforderlich sein, zusätzlich:
"Drittstaaten"( § 31 Abs. 2 FeV)
Hierfür muss eine theoretische und praktische Prüfung, ohne Ausbildungspflicht, abgelegt werden.
Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: