Gesetzliche Vertretung für minderjährige Kinder, deren Eltern oder Elternteilen für bestimmte Wirkungskreise (z.B. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge) die Vertretung entzogen wurde.
Vormundschaften:
Gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder, deren Eltern oder Elternteilen das Sorgerecht entzogen wurde bzw. sie verstorben sind.