Das Rechtsamt nimmt Querschnittsaufgaben der Stadtverwaltung wahr. Das Rechtsamt ist ein interner zentraler Dienstleister für alle Bereiche unserer Verwaltung. Hierzu gehört vor allem die juristische Betreuung der Fachbereiche und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadtverwaltung Waltrop.
Eine rechtliche Beratung von Personen oder Einrichtungen außerhalb der Stadtverwaltung erfolgt nicht.
Diese ist nach dem Rechtsberatungsgesetz verboten. Sind Sie als Bürger in Verwaltungsangelegenheiten betroffen, wenden Sie sich zunächst an die zuständigen Fachämter. Für weitere rechtliche Beratung gegen Entscheidungen der Verwaltung stehen Ihnen niedergelassene Anwälte zur Verfügung.
Für Bürgerinnen und Bürger Waltrops ist noch folgende Tätigkeit des Rechtsamtes von Bedeutung:
Abwicklung von Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren für städtische privatrechtliche Forderungen.