Für die Antragsstellung der Klassen A1, A2, A, B, BE, L, AM, T wird folgendes benötigt:
- gültiger Ausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Passbild (nicht älter als 2 Jahre)
- Anschrift der Fahrschule
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste Hilfe Schulung (mind. 9 Stunden)
Für die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE wird zusätzlich benötigt:
- für die C-Klassen: Untersuchungen nach Anlage 5.1 und 6 FeV (Sehtest entfällt dann)
- für die D-Klassen: Untersuchungen nach Anlage 5.1, 5.2 und 6 FeV
Für das begleitete Fahren ab 17 (BF 17) wird zusätzlich benötigt:
- Kopie Ausweis der Erziehungsberechtigten
- Kopie Ausweis der Begleitperson
- Kopie Führerschein der Begleitperson
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Anlage 1)
- Angaben der Begleitpersonen (Anlage 2)
Die Gebühren betragen:
- Ersterteilung der Klasse AM, L oder T: 43,90 Euro
- Ersterteilung der Klasse A1, A2, A, B, BE: 44,70 Euro
- Ersterteilung der Klasse C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE: 44,70 Euro
- zusätzliche Gebühren bei begleitendem Fahren: je Begleitperson 13,30 Euro, Prüfbescheinigung 8,70 Euro und Direktversand 5,00 Euro
Wichtige Hinweise:
- Alle Führerscheinanträge mit der Schlüsselzahl 95 (Module), B 96 oder B 196 oder B 197 müssen beim Straßenverkehrsamt in Marl erfolgen! Auch wenn es nur um die Eintragung oder Verlängerung dieser Schlüsselzahlen geht.
- Sollte die Abgabe der Führerschein-Unterlagen nicht persönlich erfolgen, ist eine Vollmacht erforderlich (auch bei Minderjährigen, Ausnahme: Die Abgabe der Führerschein-Unterlagen erfolgt durch die Fahrschule).