Untersuchungsberechtigungsschein in Bürgerservice | Stadt Waltrop

Leistungen Untersuchungsberechtigungsschein

Der  Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein) wird zur Vorlage bei der Einstellungsuntersuchung für Jugendliche unter 18 Jahren vor Beginn einer Ausbildung benötigt.

Voraussetzung für die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist, dass die zu untersuchende Person zwischen 14 und 18 Jahre alt ist und dass der Hauptwohnsitz in Waltrop liegt.

Untersuchungsberechtigungsscheine werden aus folgenden Anlässen ausgestellt:

  • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben,
  • erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung,
  • Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung,
  • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes,
  • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes / Bergamtes.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch von Eltern bzw. Sorgeberechtigten abgeholt werden, die sich aber ebenfalls ausweisen müssen.

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird Ihnen im Bürgerbüro sofort ausgestellt.

 

 

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