Mit dem Begriff Sondernutzungen werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.
Beispiele für eine Sondernutzung:
Für eine erteilte Sondernutzungserlaubnis können Kosten entstehen, die sich aus der Sondernutzungsgebühr und einer einmaligen Verwaltungsgebühr zusammensetzen.
Bei einem Antrag muss die Fläche, Dauer und Art der Nutzung angegeben werden. Die Sondernutzung ist 14 Tage vorher beim Ordnungsamt der Stadt Waltrop zu beantragen.
gem. Sondernutzungsgebühr zzgl. Verwaltungsgebühr.
Sie können einen Antrag auf Sondernutzung mit dem hinterlegten PDF-Antrag stellen oder online mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW.