Die Grabart "Wahlgrab" (umgangssprachlich auch Gruft) ist die älteste und bekannteste auf dem Städtischen Friedhof Waltrop. Es handelt sich hierbei um ein Grab für Erd- und Urnenbeisetzungen. Die Grabart befindet sich in vielen Feldern des Friedhofs, wobei die Neubelegung nur noch in Ausgewählten Feldern stattfindet. Das Grab wird von den Angehörigen gestaltet, gepflegt und kann mit einer Grabumrandung und einem Grabmal versehen werden; die Aufstellung ist gesondert zu beantragen. Im Gegensatz zu den Reihengräbern sind mehrstellige Gräber möglich, die Nutzungsdauer kann verlängert werden und Wiederbelegungen sind nach Ablauf der Ruhezeit möglich.
Die Eigenschaften des "Wahlgrabes" zusammengefasst:
Bei Wahlgrabstätten für Erdbeisetzungen ist auf einer Stelle die Beisetzung von einer Leiche und zwei Urnen oder die Beisetzung von vier Urnen möglich. Es ist auch zulässig, auf einer Stelle die Leiche eines Kindes unter einem Jahr und eines Familienangehörigen oder die Leichen von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter fünf Jahren zu bestatten.
Grabnutzungsgebühr: 2081,00 Euro/Stelle; Bestattungsgebühr: 331,00 Euro; Verlängerung: 69,00 Euro/Jahr und Stelle (Stand: Friedhofsgebührensatzung vom 31.10.2012)