Die Grabart "benanntes Wahlgrab" wird auf dem Städtischen Friedhof Waltrop seit dem Jahr 2012 angeboten. Es handelt sich hierbei um ein Grab für Erd- und Urnenbeisetzungen. Es handelt sich hierbei um ein Grab für Urnenbeisetzungen, das sich auf einem speziell mit Rasen eingesäten Feld befindet und für die Angehörigen pflegefrei ist. Es kann mit einem Grabmal versehen werden; die Aufstellung ist gesondert zu beantragen. Im Gegensatz zu den Reihengräbern sind mehrstellige Gräber möglich, die Nutzungsdauer kann verlängert werden und Wiederbelegungen sind nach Ablauf der Ruhezeit möglich.
Die Eigenschaften des "benannten Wahlgrabes" zusammengefasst:
Bei benannten Wahlgrabstätten ist auf einer Stelle die Beisetzung von einer Leiche und zwei Urnen oder die Beisetzung von vier Urnen möglich. Es ist auch zulässig, auf einer Stelle die Leiche eines Kindes unter einem Jahr und eines Familienangehörigen oder die Leichen von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter fünf Jahren zu bestatten.
Grabnutzungsgebühr: 6244,00 Euro/Stelle; Bestattungsgebühr: 331,00 Euro (Erd), 103,00 Euro (Urne); Verlängerung: 208,00 Euro/Jahr und Stelle (Stand: Friedhofsgebührensatzung vom 31.10.2012)