Die untere Bauaufsicht der Stadt Waltrop hat zu vielen Gebäuden, die rechtmäßig in Waltrop errichtet wurden, zum Teil sehr umfangreiche Unterlagen (z.B. Baugenehmigungsakten mit Bauzeichnungen wie z.B. Grundrissen und Berechnungen wie z.B. Wohnflächenberechnungen, ...) archiviert. Diese Unterlagen können von der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Gebäudes oder einer Bevollmächtigten oder einem Bevollmächtigten eingesehen werden. Bei Bedarf werden gegen Gebühren Kopien oder Scans angefertigt. Es steht der Einsichtnehmenden oder dem Einsichtnehmenden auch frei bei der Einsichtnahme Fotos von dem Inhalt den Unterlagen zu fertigen.
Da der Umfang und die Qualität der archivierten Akten sehr variieren, werden Kopien und Scans nur nach Einsicht und Auftrag durch den Antragsteller angefertigt.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin an dem Sie die Akten einsehen möchten. Bringen Sie zu diesem Termin den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und im Falle der Bevollmächtigung durch die Eigentümerin oder den Eingentümer die unterzeichnete Vollmacht mit.
Anforderung einer Bauakte (ohne Akteneinsicht): 30,00 Euro je Aktenordner; Die Bereitstellen von Haus-/Bauakten zur Einsichtnahme und Ablichtungen/Abschriften/Plots werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waltrop gesondert in Rechnung gestellt