Sie können Ihren Hund im Bürgerbüro zur Hundesteuer an- oder abmelden sowie eine neue Hundesteuermarke bei Verlust erhalten.
Hundesteueranmeldung
Bei der Anmeldung erhalten Sie sofort die Hundesteuermarke. Sollte es sich bei ihrem Hund um einen großen Hund handeln, (Gewicht über 20 kg, größer als 40cm Schulterhöhe) müssen Sie ihren Hund zusätzlich beim Ordnungsamt nach dem Landeshundegesetz anmelden.
Hundesteuerabmeldung
Bei Wegzug, Abgabe oder Tod des Hundes müssen Sie den Hund von der Steuer abmelden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen (z.B. Kaufvertrag, tierärztliche Bescheinigung, neue Anschrift). Die Hundesteuermarke müssen Sie abgeben.
Ersatz der Hundesteuermarke
Sollten Sie die Hundesteuermarke verloren haben oder ist diese beschädigt, bekommen Sie eine neue Hundesteuermarke gegen eine Gebühr von 5,00 € ausgehändigt.