Allgemeine Informationen
Mit der eID-Karte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger online ausweisen.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Weitere Informationen zur eID-Karte finden Sie hier: Personalausweisportal - Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR.
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 Euro ausgegeben.
Antragstellung
Die persönliche Vorsprache (auch von Kindern) ist zwingend erforderlich.
Vorzulegen ist ein gültiges Ausweisdokument (vom Heimatstaat ausgestelltes Identitätsdokument, z. B. Reisepass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis))
Bearbeitungsdauer
Die eID-Karte wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Von dort erfolgt auch der Versand eines sogenannten PIN-Briefes an die antragstellende Person, der für die Nutzung der Online-Funktion benötigt wird. Nach Erhalt des PIN-Briefes, liegt Ihre eID-Karte auch im Bürgerbüro zur Abholung bereit.
Aushändigung
Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte der PIN-Brief nicht erhalten worden sein, ist die Abholung nur persönlich und nicht durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Darüber hinaus muss die Vollmacht (s.u. Formulare) bereits die Erklärung enthalten oder die bevollmächtigte Person ausdrücklich dazu berechtigen, die entsprechende Erklärung abzugeben, dass der PIN-Brief erhalten wurde.
37,00 Euro
gültiges Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis)