Leistungen Meldewesen - Zuzug aus dem Ausland

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) anmelden. Die Anmeldung muss persönlich (auch Kinder) vorgenommen werden und es muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Persönliche Vorsprache (auch bei minderjährigen Kindern)
  • Personalausweise / Reisepässe / Heimatpässe aller Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben vom Wohnungsgeber)
Anlaufstellen