Leistungen Feuerwerk für Jeden (Klasse II / wie Silvester)

Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Feuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf. Wenn Sie solch ein Feuerwerk zu anderer Gelegenheit (z. B. privates Fest) abbrennen wollen, dann benötigen Sie eine Erlaubnis.

Benötigt werden:

  • Schriftlicher Antrag (s.u.)
  • Angaben zu Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
  • Angaben zum Ort des Feuerwerkes
  • Angaben zum Anlass des Feuerwerkes
  • Angaben zur Anzahl der Feuerwerkskörper

Nach § 11 Abs. 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LImschG) darf die Gesamtdauer des Abbrennens eines Feuerwerkes einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten und muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:

  • Mit Beginn der MESZ* bis 22:30 Uhr
  • Vom 01.05. bis 31.07. bis 23:00 Uhr
  • Vom 01.08. bis 30.10. bis 22:30 Uhr
  • Vom 01.11. bis Beginn der MESZ* bis 22:00 Uhr
Kosten

Gebühr: 55,00 Euro