Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist das Einbringen der erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten sowie Unterstützung der beteiligten Fachbehörde durch Beratung und Stellungnahmen. Förderung der Diversion z.B. durch Konfliktschlichtung, Vermeidung von Untersuchungshaft/Strafhaft durch entsprechende alternative Angebote.