Für den größten Teil der öffentlichen Straßen im Stadtgebiet ist die Stadt Waltrop als Straßenbaulastträger verkehrssicherungspflichtig. Teilabschnitte der Kreis-, Landes- und Bundesstraßen werden von anderen Baulastträgern wie dem Kreis und dem Landesbetrieb StraßenNRW unterhalten.
Im Zuge von Straßenumgestaltungen, Unterhaltungsmaßnahmen (hier auch die Beseitigung von Straßenschäden) und Arbeiten von Versorgungsträgern finden im gesamten Stadtgebiet Arbeiten im bestehenden Straßennetz statt. Zusätzlich werden Straßen und Kanäle zur Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete gebaut.
Diese Baumaßnahmen werden entweder von der Stadt Waltrop selber, von Erschließungs- oder Versorgungsträgern durchgeführt.