Reisepass:
Der Reisepass kann grundsätzlich nur am Ort Ihrer Hauptwohnung beantragt werden. Der Passinhaber muss persönlich erscheinen!
Für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren kann auf Antrag ebenfalls ein Reisepass ausgestellt werden. Dabei ist eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen. Allerdings ist bis zum 12. Lebensjahr in der Regel der Kinderreisepass als Reisedokument sinnvoller.
Formular: Reisepass unter 18 Jahren - Einverständiniserklärung gesetzliche Vertreter
Abholung des Reisepasses:
Die Fertigstellung des Reisepasses dauert ca. 4 – 6 Wochen. Sie erhalten einen Brief, sobald der Reisepass abholbereit ist. Die Abholung kann durch eine dritte Person unter Vorlage einer Vollmacht (s. Formular unten) und des alten Reisepasses/Kinderreisepasses/vorläufigen Reisepasses (soweit vorhanden) abgeholt werden.
Hinweis:
Reisepässe können nicht verlängert werden, sondern sind nach Ablauf neu zu beantragen. .
Der Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) ist ausreichend um seiner Ausweispflicht nachzukommen.
Was wird benötigt?
Gebühren:
Expresspass:
Falls Sie einen Reisepass so kurzfristig benötigen, dass Sie nicht bis zur Fertigstellung des regulären Reisepasses warten können, besteht die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen.
Die Fertigstellung des Expresspasses dauert nur 1 Woche. In diesem Fall erhöht sich jedoch die Gebühr um 32,00 Euro (Expresspass-Aufschlag)
Gebühr
Vorläufiger Reisepass:
Der vorläufige Reisepass ist ein reines Notdokument und kann nur ausgestellt werden, wenn die Beantragung eines Expressreisepasses nicht mehr möglich ist!
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.