Leistungen Einschulung

Die gesetzliche Schulpflicht beginnt für alle Kinder (auch für solche mit ausländischer Staatsangehörigkeit), die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, am 01. August desselben Kalenderjahres.

Die schulpflichtig werdenden Kinder müssen von den Erziehungsberechtigten in einer der für den Wohnsitz zuständigen Grundschulen angemeldet werden. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Katholischer oder Gemeinschafts-Grundschule.

Die Anmeldetermine liegen regelmäßig im September oder Oktober des Jahres und werden den Erziehungsberechtigten sowohl über ein besonderes Anschreiben der Schulverwaltung, als auch über Pressemitteilungen bekanntgegeben.

Kinder, die nach dem 30.09. das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Beginn des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Der Antrag auf vorzeitige Einschulung ist im Rahmen der Anmeldetermine bei der Schulleitung der Grundschule zu stellen.


Bekanntmachungen über die Anmeldung der Schulneulinge in der Stadt Waltrop

Informationen zu den Anmeldungen und den Anmeldeterminen finden Sie - sobald sie für den jeweiligen Schuljahrgang vorliegen - in den News bzw. unter "Aktuelles"  sowie als PDF-Download (s. u. Info-Blätter).

 

Kosten

kostenlos

Unterlagen

Bei der Anmeldung in der Grundschule muss die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorgelegt werden. Das Kind sollte bei der Anmeldung anwesend sein. Bei gewünschter vorzeitiger Schulaufnahme ist außerdem ein formloser schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten des Kindes erforderlich.

Formulare

formlos

Anlaufstellen
  • Schulverwaltung
    Die Schulverwaltung ist in der Große-Geist-Str. 10 (45731 Waltrop) erreichbar.