Einschulung in Bürgerservice | Stadt Waltrop

Leistungen Einschulung

Die gesetzliche Schulpflicht beginnt für alle Kinder (auch für solche mit ausländischer Staatsangehörigkeit), die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, am 01. August desselben Kalenderjahres.

Die schulpflichtig werdenden Kinder müssen von den Erziehungsberechtigten in einer der für den Wohnsitz zuständigen Grundschulen angemeldet werden. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Katholischer oder Gemeinschafts-Grundschule.

Die Anmeldetermine liegen regelmäßig im September oder Oktober des Jahres und werden den Erziehungsberechtigten sowohl über ein besonderes Anschreiben der Schulverwaltung, als auch über Pressemitteilungen bekanntgegeben.

Kinder, die nach dem 30.09. das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Beginn des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Der Antrag auf vorzeitige Einschulung ist im Rahmen der Anmeldetermine bei der Schulleitung der Grundschule zu stellen.


Bekanntmachung über die Anmeldung der Schulneulinge in der Stadt Waltrop für das Schuljahr 2018 / 2019

Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV.NRW. S. 102), in der jeweils gültigen Fassung, beginnt für alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis einschließlich 30. September 2012 geboren sind, die allgemeine Schulpflicht am 1. August 2018.

Den Eltern und Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder der Stadt Waltrop wird im Laufe des Monats September 2017 ein Schreiben übersandt, welches die Personalien ihres Kindes und die zum Wohnort nächstgelegene Schule bzw. Bekenntnisgrundschule gesondert aufführt.

Die früher geltenden Schulbezirksgrenzen sind entfallen, es besteht ein Anspruch auf Besuch der zum Wohnort nächstgelegenen Grundschule. Auch die weiteren Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Waltrop werden in dem Schreiben benannt.  Eine Anmeldung dort kann nur berücksichtigt werden, sofern die Aufnahmekapazität dies noch zulässt.

Die Anmeldung erfolgt in der Zeit vom 09.10. bis zum 13.10.2017. Die Anmeldetermine sind direkt mit der betreffenden Schule zu vereinbaren.

Die Anschriften und Telefonnummern der Waltroper Grundschulen lauten wie folgt:

Grundschulverbund Lutherschule / Barbaraschule, Städtische Gemeinschaftsgrundschule mit katholischem Teilstandort 
Taeglichsbeckstr. 29, Telefon: 781 846

August-Hermann-Francke-Schule, Städtische Gemeinschaftsgrundschule
Hafenstr. 76, Telefon: 920 499

Kardinal-von-Galen-Schule, Städtische Gemeinschaftsgrundschule
In der Baut 27, Telefon:  785 671


Die zugesandten Schreiben sowie die Familienstammbücher sind zur Anmeldung mitzubringen und die schulpflichtig werdenden Kinder der Schulleiterin vorzustellen.

Erziehungsberechtigte mit schulpflichtig werdenden Kindern, die keine schriftliche Mitteilung erhalten haben, werden gebeten, ihr/e Kind/er zu den o.a. Terminen an einer der o.g. Grundschulen anzumelden.

Sollte dies nicht die zum Wohnort nächstgelegene Grundschule sein, kann eine Anmeldung dort ebenfalls nur berücksichtigt werden, sofern die Aufnahmekapazität dies zulässt. Gleiches gilt auch für Kinder, die nach dem 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden und vorzeitig eingeschult werden sollen.

Vor der Aufnahme in die Schule werden die Kinder amtsärztlich untersucht. Die Untersuchungstermine und der Schulbeginn werden den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.

Kosten

kostenlos

Unterlagen

Bei der Anmeldung in der Grundschule muss die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorgelegt werden. Das Kind sollte bei der Anmeldung anwesend sein. Bei gewünschter vorzeitiger Schulaufnahme ist außerdem ein formloser schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten des Kindes erforderlich.

Formulare

formlos

Fachbereiche
  • Schule
    Die Fachgruppe Schule ist umgezogen. Neue Adresse: Große-Geist-Str. 10; neue Rufnummer: 7854400