Ab dem 1. September 2014 können Sie Führungszeugnisse direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Die fällige Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis kann mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen.
Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Bürgerbüro gestellt werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Das Führungszeugnis kann ab 14 Jahren unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. Ab dem 18. Lebensjahr ist die Antragstellung persönlich vorzunehmen.
Was wird benötigt?
13,00 Euro
Personalausweis, Reisepass oder ein anderer, amtlicher Lichtbildausweis