Die Stadt Waltrop - hier: die Steuerverwaltung, Rathaus Neubau, Zimmer 207, 2. Obergeschoss, Tel. 930-337 - erhebt Steuern und Gebühren gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Als Haushaltssicherungskommune ist sie dazu verpflichtet, alle ihr zur Verfügung stehenden Ertragsquellen auszuschöpfen.
Die Grundlagen, nach denen sie die Festsetzung der Steuern und Abgaben durchführt, finden sich in diesen Satzungen.
Weitere Satzungen wie Abfallgebührensatzung, Straßenreinigungssatzung und Abwassersatzung finden sie im Internetangebot des Ver- und Entsorgungsbetriebs (AöR) der Stadt Waltrop
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Service:
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