Der Rat regelt gemäß § 58 ff. GO NW mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse.
In § 59 GO NW sind die Pflichtausschüsse der Verwaltung festgelegt. Dies sind der Haupt- und Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen und bereitet die Haushaltssatzung der Gemeinde vor. Er trifft außerdem die für die Ausführung des Haushaltplans erforderlichen Entscheidungen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Gesamtabschluss der Gemeinde.
In Waltrop gibt es zur Zeit folgende Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Ehrenamt
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Bürgerbeteiligung
Ausschuss für Jugendhilfe und Soziales