Korruptionsbekämpfung

Grafik: Transparenz ja, Korruption nein
Nach dem § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (hier: Durchführung des § 17 KorruptionsbG, dort. Vfg. vom 14. 09. 2007, Gz. (30/01) 156310 10/03/07) müssen Gremientätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten und -beamtinnen offen gelegt werden.

Die aktuelle Auskunft gem. §§ 17 und 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz vom Hauptverwaltungsbeamten ist hier einsehbar.

Name: 
Marcel Mittelbach

Ausgeübter Beruf: 
Hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Waltrop