Laut den §§ 7 und 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vom 16. Dezember 2004 (GV. NRW. 2005 S. 8), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Mai 2023 (GV. NRW. S. 316), müssen Gremientätigkeiten und Nebenbeschäftigungen von Hauptverwaltungsbeamtinnen und –beamten sowie von Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgerinnen offen gelegt und an geeigneter Stelle veröffentlicht werden.
Die dementsprechende aktuelle Auskunft des Bürgermeisters Marcel Mittelbach ist hier einsehbar.
Eine Liste der Selbstauskünfte der Mitglieder des Rates der Stadt Waltrop und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger ist hier einsehbar (PDF-Download).