Rat der Stadt Waltrop

RatIn der Gemeindeordnung ist niedergelegt, dass die Verwaltung der Gemeinde ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt wird. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister/ die Bürgermeisterin vertreten. Auch für die Gemeinde gilt der Grundsatz der repräsentativen Demokratie. Wichtigstes Organ der Gemeinde ist der Rat. Er ist grundsätzlich allzuständig für die Verwaltung der Gemeinde (§ 41 Abs. GO NRW). Der Rat ist Teil der Verwaltung und damit kein Parlament im klassischen Sinne.

Der Rat der Stadt Waltrop besteht aus 36 Ratsmitgliedern. Die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister ist kein Ratsmitglied, hat aber per Gemeindeordnung Stimmrecht im Rat und stellt somit die 37. Stimme dar. Die Ratsmitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Rats- und Bürgerinformationssystem

Im Rats- und Bürgerinformationssystem haben Sie die Möglichkeit, nach Vorlagen, Sitzungen, Niederschriften und Beschlüssen zu recherchieren. Dort finden Sie außerdem eine aktuelle Übersicht über alle Fraktionen und Ratsmitglieder sowie auch über weitere Gremien der Stadt Waltrop.