Klimaschutz ist in unserer heutigen Gesellschaft wichtiger als jemals zuvor. Daher hat die Stadt Waltrop Mitte März für die nächsten 2 Jahre ein Klimaschutzmanagement eingerichtet mit dem Ziel der Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes.
Mit Hilfe des integrierten Klimaschutzkonzeptes möchte die Stadt Waltrop eine Planungshilfe und Entscheidungsgrundlage für zukünftige Klimaschutzmaßnahmen schaffen und Klimaschutz als Querschnittsaufgabe innerhalb der Kommune fest verankern.
Die Stelle wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Beauftragt mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMU die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Weiterführende Informationen:
Projekttitel: „KSI: Klimaschutzmanagement zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Waltrop.“
Förderkennzeichen: 67K18442
Projektlaufzeit: 01.03.2022 - 29.02.2024
Weiterführende Links:
>>> Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums
>>> ZUG (z-u-g.org)
Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Waltrop
Am 21. März 2024 wurde das Integrierte Klimaschutzkonzept sowie dessen Umsetzung vom Rat der Stadt Waltrop beschlossen.
>>> Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Waltrop (PDF-Download)
Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Waltrop - Zwischenstand im Juni 2023
Seit Mitte März 2022 arbeitet die Stadt Waltrop an der Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes. Das Integrierte Klimaschutzkonzept wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.
Das Klimaschutzkonzept soll als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die Klimaschutzaktivitäten in Waltrop für die nächsten zehn bis 15 Jahre dienen. Es soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern. Zur Unterstützung bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes wurde die Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft beauftragt.
In der Ratssitzung am 20. Juni 2023 hat der Rat der Stadt Waltrop die Klimaziele sowie die Maßnahmen für das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Waltrop beschlossen. Die Stadt Waltrop strebt im Einklang mit den Bundesszielen die gesamtstädtische Treibhausgasneutralität bis 2045 an. Als Zwischenziel bis 2038 wird eine Treibhausgasminderung von -76 % gegenüber 1990 auf dem gesamten Stadtgebiet angestrebt.
Die ausgewählten Maßnahmen umfassen die folgenden Handlungsfelder:
1. Kommunale Verwaltung
2. Energieeffizienz und Erneuerbare Energien
3. Stadtentwicklung
4. Mobilität
5. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
6. Strukturen für den Klimaschutz
In die Ausarbeitung der Maßnahmen sind sowohl die Erkenntnisse aus der öffentlichen Beteiligung, aus den Workshops als auch die Erfahrungen der Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft eingeflossen. Die Klimaziele sowie die Maßnahmentitel zu den jeweiligen Handlungsfeldern können hier eingesehen werden.
Aktuell werden die Maßnahmen tiefergehend betrachtet und detaillierte Maßnahmensteckbriefe sowie ein Umsetzungsfahrplan für die nächsten 15 Jahre erarbeitet. Der finale Entwurf des Klimaschutzkonzeptes soll in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 24. August 2023 vorgestellt werden.
PDF-Download: Klimaschutzziele & Maßnahmen - Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Waltrop
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.