DIESE MELDUNG WIRD LAUFEND AKTUALISIERT UND WURDE URSPRÜNGLICH AM 21.10.2020 VERÖFFENTLICHT.
Die jeweilige Höhe der Corona-Fallzahlen hat Regelungen und Maßnahmen bei der Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus zur Folge, über die wir auf dieser Seite informieren. Die Stadt Waltrop handelt in enger Abstimmung mit dem Kreis und dem Land sowie gemäß den Regelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz. Alle Entscheidungen werden in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt umgesetzt.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und umsichtiges, rücksichtsvolles Verhalten. Bitte beachten Sie die Vorschriften und Hinweise zu Abstandsregelungen, Versammlungs- und Hygienevorschriften und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. Sie schützen damit sich und auch andere!
Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, nach Möglichkeit ihre Behördengänge im Vorfeld zu planen und telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren. Um bei auftretenden Infektionsfällen lückenlose Nachverfolgung zu ermöglichen, werden die Kontaktdaten der Bürgerinnen und Bürger sowie die Daten zum Termin (Büro, Mitarbeiter/in, Ankunftszeit) aufgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Sicherheits-Servicedienstleisters unterstützen die Verwaltung während der gesamten Öffnungszeiten (Montag – Mittwoch, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr; Donnerstag, 08:00 Uhr – 18:00 Uhr; Freitag, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr) bei der Einlasskontrolle an den Standorten Rathaus I und II.
Auf dieser Seite stehen laufend aktualisierte Informationen in drei Sektionen für Sie bereit:
1. WEITERFÜHRENDE LINKS
2. AKTUELLE KURZMELDUNGEN
3. ALLGEMEINE INFORMATIONEN, HILFEN UND KONTAKTE
1. WEITERFÜHRENDE LINKS
>>> INFOS ZUR COVID 19-IMPFUNG IM KREIS RECKLINGHAUSEN
>>> INFOS ZUR CORONA-SCHUTZIMPFUNG IN NRW
>>> LAUFEND AKTUALISIERTE CORONA-FAQ (Beantwortung häufiger Fragen)
>>> VERORDNUNGEN UND ERLASSE DES LANDES NRW
>>> TAGESAKTUELLE INFOS ZU CORONA VOM BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT (laufend aktualisiert)
>>> HINWEISE, FAQ, VIDEOS, BERATUNG, INFO-TELEFON
>>> INFO-SEITE VOM KREIS (inkl. Kreis-Statistiken, laufend aktualisiert)
>>> INFO-SEITE VOM LAND (alle Erlässe, Downloads, Statistiken, laufend aktualisiert)
>>> INFORMATIONEN FÜR REISENDE
>>> INFOS IN LEICHTER SPRACHE: Allg. Infos zum Coronavirus
>>> INFOS IN LEICHTER SPRACHE: Corona-Regeln
>>> INFOS IN LEICHTER SPRACHE: Mundschutz-Info
2. AKTUELLE KURZMELDUNGEN
10.06.2021: Ab 12.06.2021 keine Maskenpflicht mehr in der Innenstadt
Ab Samstag, den 12. Juni 2021 gilt: keine Maskenpflicht mehr in der Innenstadt. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen wurde aufgehoben und tritt um Mitternacht außer Kraft. "Ich freue mich, dass diese Lockerung aufgrund der sinkenden Inzidenzen möglich ist", sagt Bürgermeister Marcel Mittelbach. "Jetzt müssen wir durch Abstand und Einhaltung der Hygiene-Regeln dazu beitragen, den Pandemie-Endspurt zu bewältigen."
Die Maskenpflicht gilt weiterhin an allen durch die Coronaschutzverordnung des Landes in §5 definierten Orten, zum Beispiel in Bus und Bahn, beim Frisör oder in geschlossenen Räumlichkeiten wie Museen, Bibliotheken oder Kinos.
01.06.2021: Bestätigt - Ab 07.06.2021 Regelbetrieb in allen Waltroper Kindertagesstätten
Alle Kindertagesstätten in Waltrop starten am 7. Juni 2021 wieder in den normalen Regelbetrieb. Alle Einschränkungen der Betreuungszeiten sind damit aufgehoben und die Einrichtungen können wieder ihre pädagogischen Konzepte verfolgen. „Alle, Mitarbeitende, Kinder und Eltern freuen sich sehr darüber, insbesondere auch darüber, dass nun noch vor den Ferien eine größtmögliche Normalität und z.B. auch Abschiedsfeiern möglich sind." berichtet Christiane Bröcker, Leiterin des städtischen Verwaltungs-Fachbereichs Jugend, Soziales und Schule, nach einem Treffen mit den Waltroper Kita-Trägern.
27.05.2021: Kindertagesbetreuung kehrt am 07.06.2021 landesweit zum Regelbetrieb zurück
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen informiert: Aufgrund der Entwicklungen beim Infektionsgeschehen, und in Anbetracht des Impffortschrittes gilt für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 7. Juni 2021 landesweit wieder der Regelbetrieb. Dann sind die SGB VIII- und KiBiz-Regelungen wieder uneingeschränkt gültig. Die Vorgaben der "Bundesnotbremse" gelten auch weiterhin.
27.05.2021: Land NRW kündigt angepasste Corona-Schutzverordnung ab 28.05.2021 an
Die neue Verordnung sieht unter Anderem drei Stufen für mögliche Lockerungen vor, die bei Inzidenzen von unter 100, unter 50 und unter 35 greifen. Die Inzidenz im Kreis Recklinghausen liegt seit dem 26. Mai 2021 unter 50, weitere Lockerungen sind frühestens ab dem 2. Juni 2021 möglich.
20.05.2021: "Bundesnotbremse" tritt im Kreis RE ab Freitag, den 21.05.2021, außer Kraft
Die Kreisverwaltung informiert: Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreises Recklinghausen liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 100. Damit fällt der Kreis Recklinghausen ab Freitag, den 21. Mai 2021, nicht mehr unter die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes §28a. Stattdessen gelten ab Freitag die Regelungen der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Viele Öffnungsschritte sind an negative Schnelltestergebnisse gebunden, die ab Freitag maximal 48 Stunden alt sein dürfen. Geimpfte und Genesene sind, wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, negativ Getesteten gleichgestellt.
Die wesentlichen Lockerungen im Überblick:
06.05.2021: Ab Montag Wechselunterricht an den Schulen im Kreis - auch die Kitas öffnen wieder
Die entscheidende Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreis Recklinghausen lag am Mittwoch, 5. Mai, den fünften Tag in Folge unter 165. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat dies per Allgemeinverfügung bestätigt und damit den Weg für den Wechselunterricht an den Schulen ab Montag freigemacht.
Auch für die Kinderbetreuungseinrichtungen hat das Land den Starttermin für das Ende des Notbetriebs festgelegt: Sie dürfen ab Freitag wieder zum eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren.
Der Unterricht in den Schulen findet in geteilten Klassen statt, in Grund- und Förderschulen in einem täglichen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht. Voraussetzung für den Präsenzunterricht ist, dass Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests bei Schülern wie bei Lehrkräften voraus. Für Schüler der Grund- und Förderschulen werden dies so genannte Lolli-Tests sein, für alle anderen Klassen auch weiterhin Selbsttests. Ausgenommen vom Wechselunterricht sind die Abschlussklassen.
03.05.2021: Keine Betreuungsgebühren in Mai und Juni
Information für alle Eltern: Im Mai und Juni werden seitens der Stadt Waltrop keine Elternbeiträge für KiTa, OGS, ÜMI und Kindertagespflege erhoben.
24.04.2021: "Bundesnotbremse" - Alle Infos zu den Regelungen
Das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist gestern in Kraft getreten. Die dort geregelten bundesweiten Beschränkungen („Bundes-Notbremse“) gelten ab Samstag, 24. April 2021, in Kreisen und kreisfreien Städten, die an drei Tagen in Folge den 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überstiegen haben. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat auf dieser Seite eine tabellarische Übersicht über die Maßnahmen und eine Listung aktueller Geltungsbereiche (Sädte, Kreise) bereitgestellt.
>>> Übersicht: Maßnahmen und Geltungsbereiche
23.04.2021: "Bundesnotbremse" - Die neue Coronaschutzverordnung vom Land ist da!
Rechtliche Regelungen für das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen: Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ist nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig, wenn es darum geht, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes landesweit anzuordnen. Dies ist nun in Form einer neuen Coronaschutzverordnung geschehen. DIe Verordnung tritt am 24. April 2021 in Kraft und enthält die Änderungen im Sinne des neuen Bundesinfektionsschutzgesetztes ("Bundesnotbremse").
>>> Hier geht's direkt zur Verordnung (mit farblich markierten Änderungen)
23.04.2021: Ab wann tritt das neue Gesetz ("Bundesnotbremse") in Kraft?
Das Gesetz tritt grundsätzlich heute in Kraft. Die nach Landesrecht zuständige Behörde macht in geeigneter Weise die Tage bekannt, ab dem die jeweiligen Maßnahmen in einem Kreis gelten. Im Kreis Recklinghausen tritt die Regelung heute Nacht um 00:00 Uhr, also mit Beginn des 24. April 2021, in Kraft. Die neuen Regelungen gelten so lange, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt, längstens jedoch bis zum Ablauf des 30.06.2021. Weitere Infos zur neuen Coronaschutzverordnung und zu ihren regulatorischen Implikationen (z.B. sog. inzidenzabhängige "Ausgangssperre") folgen in Kürze.
23.04.2021: Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 26. April
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Die Landesregierung wird im schulischen Bereich die Vorgaben aus dem neuen Infektionsschutzgesetz schnellstmöglich und mit der größtmöglichen Klarheit für die Schulen umsetzen. Die Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb werden in der Coronabetreuungsverordnung noch heute angepasst. Danach gilt für den Schulbetrieb ab Montag, dem 26. April:
23.04.2021: Umsetzung der Bundesnotbremse in der Kindertagesbetreuung in NRW
Informationen für Eltern, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden vom Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Bundesnotbremse in Nordrhein-Westfalen: Mit Inkrafttreten der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt die sogenannte Bundesnotbremse auch für Nordrhein-Westfalen. Für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen gelten dann abhängig von der aktuellen Drei-Tages-Inzidenz verbindliche Regelungen.
>>> Alle Infos zu den Regelungen und zur Notbetreuung
18.04.2021: Schulen im Kreis Recklinghausen bleiben im Distanzunterricht
Geplanter Wechselunterricht findet vorerst nicht statt - Präsenzunterricht für Abschlussklassen
Die Kreisverwaltung informiert: Im Kreis Recklinghausen wird es in der nächsten Woche weiterhin Distanzunterricht geben. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat sein Einvernehmen zur Allgemeinverfügung erteilt, die der Kreis Freitagabend auf den Weg gebracht hatte. Zwar liegt die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz auch heute noch knapp unter dem Grenzwert 200, in den meisten großen kreisangehörigen Städten lag sie schon in den vergangenen Tagen darüber. Am Ende geht es aber nicht nur um diesen Wert, sondern auch um die Zahl der Infektionen in der Altersklasse der Schüler.
11.04.2021: Regelungen für Schulen ab dem 12. April 2021
Vor dem Hintergrund der Infektionslage hat die Landesregierung NRW entschieden, "dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird". Ausgenommen hiervon bleiben allerdings alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können sollen.
>>> Alle Infos dazu und zu weiteren Regelungen gibt es hier
08.04.2021: Fortführung des eingeschränkten Regelbetriebs bei der Kinderbetreuung
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration informiert: Aufgrund der derzeitigen Lage in der Corona-Pandemie wird der eingeschränkte Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung auch nach dem 11. April 2021 bis auf Weiteres fortgeführt. Das bedeutet, dass weiterhin landesweit strikt an den Hygienekonzepten und der Gruppentrennung festgehalten werden muss und im Regelfall die Betreuungszeit in Kindertageseinrichtungen um 10 Stunden pro Woche gekürzt bleibt.
03.04.2021: Weitere Gruppen zur Impfung zugelassen
Der Kreis Recklinghausen informiert: Weitere Gruppen zur Impfung zugelassen - Termine für diese Gruppen ausschließlich über Hotline und Online-Portal der KV. Die neue Impfverordnung des Landes NRW hat die Menschen zwischen 60 und 78 Jahren sowie die 79-Jährigen mit in die Impfberechtigung aufgenommen:
Ein Teil des zusätzlich zur Verfügung stehenden Impfstoffs von AstraZeneca wird über die Praxen der niedergelassenen Ärzte verimpft. Die Ärzte nehmen von sich aus nach Priorität Kontakt zu ihren impfberechtigten Patienten auf.
01.04.2021: Kreis erlässt neue Allgemeinverfügung – Für Waltrop ergibt sich daraus folgendes:
Als öffentliche Plätze im Sinne der Regelung gelten in Waltrop:
>>> Hier geht's direkt zur neuen, kreisweiten Allgemeinverfügung
30.03.2021: Der eingeschränkte Regelbetrieb in der Kinderbetreuung wird bis zum 11.04.2021 fortgeführt
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration informiert: Aufgrund der derzeitigen Lage in der Corona-Pandemie soll der eingeschränkte Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung bis zum 11. April 2021 fortgeführt werden. Das bedeutet, dass weiterhin landesweit strikt an den Hygienekonzepten und der Gruppentrennung festgehalten werden muss und im Regelfall die Betreuungszeit in Kindertageseinrichtungen um 10 Stunden pro Woche gekürzt bleibt. Das ist unvermeidlich, solange im Hinblick auf die steigenden Zahlen und die wachsende Coronavirus-Mutation B.1.1.7 an der Gruppentrennung festhalten werden soll.
26.03.2021: Anpassung und Verlängerung der Coronaschutzverordnung
Nordrhein-Westfalen passt aufgrund der Beschlüsse zwischen Bund und Ländern die Coronaschutzverordnung entsprechend an. Landesweit liegt die 7-Tages-Inzidenz bei 121,6 (Stand: 26. März 2021). Die bundesweit für diesen Fall vereinbarte Notbremse soll nun in Städten und Kreisen Anwendung finden, in denen eine Inzidenz über 100 erreicht wird. Die neue Coronaschutzverordnung verbindet die Notbremse-Regelung mit einer Stärkung der Teststrategie.
In allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 werden die zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht. Aufgrund der mit landesweit mehr als 4.800 Teststellen bereits stark ausgebauten Angebotsstruktur für kostenfreie Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen erhalten die betroffenen Kommunen aber die Möglichkeit, statt einer kompletten Rücknahme der Öffnungen die Inanspruchnahme der betroffenen Angebote strikt von einem tagesaktuellen Negativtest abhängig zu machen. Die neue Verordnung tritt am 29. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 18. April 2021.
25.03.2021: Aktuelle Information zu Covid 19-Impfungen im Kreis Recklinghausen
Der Kreis Recklinghausen informiert: Chronisch kranke Personen mit entsprechendem ärztlichen Attest nach § 3 der Coronavirusimpfverordnung können über den Kreis Recklinghausen kurzfristig einen Termin zur Corona-Impfung erhalten. Die Terminierung erfolgt über die Hotline 02361/9709060.
Sofern Personen über 80 Jahre noch keinen Termin oder einen sehr späten haben, können diese Termine ebenfalls vorgezogen werden. Auch hier muss eine Neuterminierung erfolgen. Bei dieser Personengruppe ist vorrangig die Hotline der KV zu wählen: 116117.
15.03.2021: Informationen zu kostenlosen Corona-Tests in Waltrop und im Kreis RE
Unter www.wirtestenwaltrop.de können Termine für kostenlose Corona-Tests beim Dienst "Lange Pflege" vereinbart werden. Der Dienst wurde seites des Kreises Recklinghausen hierfür beauftragt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich unter www.schnelltest-kreis-re.de für kostenlose Corona-Schnelltests im Durchfahrtzentrum an der Vestlandhalle in Recklinghausen anmelden. Mehr Informationen zu den kostenlosen Corona-Tests im Kreis Recklinghausen gibt es unter www.kreis-re.de/coronatest.
05.03.2021: Neue Informationen zur Kindertagesbetreuung ab dem 08.03.2021
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration informiert: Da sich das Infektionsgeschehen in den vergangenen Wochen nicht weiter reduziert hat, bleibt es in der Kindertagesbetreuung in NRW bis zu den Ostertagen beim eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen, wie er bereits seit dem 22. Februar läuft. Ab Montag sollen die Beschäftigten in Kita und Kindertagespflege geimpft werden.
16.02.2021: Neue Information zur Kindertagesbetreuung zwischen dem 22.02. und 07.03.2021
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration informiert: Für die laufende Woche gilt noch die aktuelle Phase des eingeschränkten Pandemiebetriebs in der Kindertagesbetreuung. Alle, die dazu beruflich und familiär in der Lage sind, werden weiterhin gebeten, die Kinder in dieser Zeit zu Hause betreuen. Zum 22. Februar 2021, also dem kommenden Montag, beginnt der landesweite eingeschränkte Regelbetrieb. Ab dann sind Kinder wieder in die Kindertagesbetreuung eingeladen. Allerdings bleibt es bei festen Gruppen und einer landesweiten Kürzung des Betreuungsumfangs um 10 Stunden pro Woche.
11.02.2021: Kindertagesbetreuung vom 15.02. bis 19.02.2021
Info-Update für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen: In der kommenden Woche wird daher der eingeschränkte Pandemiebetrieb zunächst fortgesetzt und damit der Appell, Kinder wann immer möglich selbst zu betreuen, aufrechterhalten.
Nach Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom gestrigen Tag ist das weitere Vorgehen in den Bereichen Schule und Kita für die Zeit danach in den Ländern abzustimmen. Über Perspektiven für die schrittweise Gestaltung der Kindertagesbetreuung je nach Entwicklung der pandemischen Lage wird derzeit intensiv beraten. Ziel ist es, nach Möglichkeit eine längere zeitliche Perspektive bis zu den Osterferien zu eröffnen. Zum weiteren Vorgehen ab dem 22. Februar 2021 wird schnellstmöglich ausführlich informiert.
21.01.2021: Informationen für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen informiert: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation beschlossen, die derzeitigen Maßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung bis zum 14. Februar zu verlängern.
Minister Dr. Stamp bittet daher weiterhin dringend, auch in den nächsten Wochen die Kindertagesbetreuungsangebote nur dann zu nutzen, wenn es unbedingt erforderlich ist, z.B. aus zwingenden beruflichen Gründen oder bei familiären Überlastungssituationen. Dieser Appell gilt ausdrücklich sowohl für unsere Kitas als auch für die Kindertagespflege.
Folgende Regelungen gelten somit bis zum 14.02.2021 in der Kindertagesbetreuung in NRW:
Kindertageseinrichtungen
Kindertagespflege
Zusätzliche Kinderkrankentage
Elternbeiträge
Tests für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen
13.01.2021: Kreis Recklinghausen beschließt "15-Kilometer-Regel"
Seit gestern gilt im Kreis Recklinghausen die Coronaregionalverordnung des Landes NRW, da der Kreis über der Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt.
Bürgerinnen und Bürger dürfen sich nur noch innerhalb des Kreisgebietes ohne Einschränkung bewegen. Über die Grenze des Kreises hinaus ist der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort begrenzt.
Beim Kreis Recklinghausen gibt es jetzt unter www.kreis-re.de/15km eine interaktive Karte, die anzeigt, in welchem Radius man sich bewegen darf, solange für den Kreis die 15-Kilometer-Regel gilt.
11.01.2020: Aktuelle Infos zum verlängerten Lockdown bis 31.01.2021
Neben den bislang gültigen Lockdown-Regelungen gelten ab Montag, den 11. Januar 2021, weitere Bestimmungen. Informationen dazu gibt es hier.
In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen. Informationen dazu gibt es hier.
08.01.2021: Präsenzpflicht an NRW-Schulen wird bis Ende Januar ausgesetzt
Nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung hat Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer die konkrete Umsetzung der geplanten Corona-Maßnahmen für den Januar im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen erläutert. Infos dazu gibt es hier.
22.12.2020: Neue Coronaschutzverordnung
Ab dem 23. Dezember 2020 tritt eine abermals leicht angepasste Corona-Schutzverordnung in Kraft. Es wurden außerdem die Bestimmungen für Reisende erweitert. Die neuen Landesverordnungen finden sie hier. Außerdem hat die Landesregierung eine Info-Übersicht zur Corona-Schutzimpfung zusammengestellt.
14.12.2020: Infos für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege
Mitteilung und Appell vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zum Lockdown vom 14.12.2020 bis 10.01.2021
Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung:
13.12.2020: Fragen und Antworten der Landesregierung zum anstehenden Lockdown
Ministerpräsident Armin Laschet hat einen Lockdown angekündigt. Wann soll der Lockdown nun kommen?
Auf das aktuell hohe Infektionsgeschehen braucht es eine gesamtdeutsche Antwort. Um eine Trendwende bei den Infektionszahlen zu erreichen, müssen die sozialen Kontakte drastisch reduziert werden. Dies muss schnellstmöglich erfolgen. Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass im Kreis der Bundesländer möglichst schnell eine entsprechende Einigung erzielt wird, damit ein deutschlandweiter Lockdown schnellstmöglich erfolgt.
Bleiben die Schulen geöffnet?
Die Schulen bleiben geöffnet und die Schulpflicht gilt weiterhin. Die Präsenzpflicht wird aufgehoben. Für die Klassen 1-7 erfolgt der Unterricht in Präsenz. Dabei wird die Entscheidung über die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht in den Schulen den Eltern freigestellt. Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in den Förderschulen erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Schule und Bildung: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Wann beginnen an den Schulen die Weihnachtsferien?
Es bleibt dabei, dass der der Unterricht bis zum 18. Dezember 2020 stattfindet. Danach beginnen die Ferien. Am 7. und 8. Januar 2021 findet kein Unterricht statt.
Wird die Kindertagesbetreuung schließen?
Nein, die Angebote der Kindertagesbetreuung bleiben grundsätzlich geöffnet. Es wird kein Betretungsverbot wie im Frühjahr ausgesprochen. Die Betreuungsgarantie gilt: Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot. Eltern, die die Möglichkeit haben, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, sind dringend gebeten, dies in den nächsten Wochen zu tun. Wenn Eltern jedoch Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen sie diese. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kinder- und Familienministeriums: https://www.mkffi.nrw/lockdown-hinweise-fuer-die-kindertagesbetreuung-vom-1412-bis-101
Was ist mit dem Einzelhandel?
Nordrhein-Westfalen schlägt vor, sämtliche Geschäfte jenseits des täglichen Bedarfs in ganz Deutschland schnellstmöglich zu schließen. Die Schließung soll so organisiert werden, dass Hamsterkäufe und überfüllte Läden und Innenstädte vermieden werden. Betroffene Geschäfte sollen für die Schließung Hilfen erhalten.
Quelle: Landesportal "Wir in NRW"
09.12.2020: Neues Konzept zur Kindertagesbetreuung im Pandemiebetrieb ab dem 08.12.2020 gültig
Passend zum neuen Konzept des Ministriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kinderbetreuung im Pandemiebetrieb wurden am 8. Dezember 2020 ein Ministerschreiben an Kindertageseinrichtungen im Pandemiebetrieb und ein Ministerschreiben an die Kindertagespflege im Pandemiebetrieb veröffentlicht. Das Konzept "Kindertageseinrichtungen im Pandemiebetrieb" selbst finden Sie hier. Darüber hinaus hat das Ministerium aktuelle Informationen rund um den Betrieb von Kindertagestageseinrichtung in der Corona-Pandemie hier zusammengestellt.
01.12.2020: Neue Coronaschutzverordnung - Fragen und Antworten
Ab dem 1. Dezember 2020 tritt eine abermals angepasste Corona-Schutzverordnung in Kraft. Fragen und Antworten dazu hat die Landesregierung hier übersichtlich für Sie zusammengestellt. Alle aktuellen Verordnungen und viele tagesaktuelle Informationen rund um die Pandemie-Maßnahmen in NRW gibt es auf dieser Seite.
30.11.2020: Bau des Impfzentrums für den Kreis Recklinghausen gestartet
In der letzten Woche wurde die Planung für das Impfzentrum des Kreises Recklinghausen abgeschlossen, eines der größten Impfzentren in NRW. Heute begann der Aufbau der Leichtbauhalle auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Recklinghausen. Ziel ist es, dort pro Tag rund 2000 Impfungen durchführen zu können. In der nächsten Woche soll die Konstruktion der 1900 Quadratmeter großen Halle bereits fertiggestellt sein, sodass anschließend mit dem Innenausbau begonnen werden kann. Der große Vorteil der Leichtbauhalle ist die Flexibilität, mit der die Aufbauten ggfs. schnell an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden können.
Auch wenn die Halle voraussichtlich Mitte Dezember voll ausgestattet ist, wird es dort nicht sofort zur Impfung von Massen kommen. Zuerst werden zum Beispiel Bewohner in Pflegeeinrichtungen mit Hilfe von mobilen Teams geimpft.
>>> Mehr Infos dazu gibt es hier
20.11.2020: Die Coronaschutzverordnung gilt auch auf Spielplätzen! Hinweisschilder zur Maskenpflicht und zur Abstandsregel sind an vielen Spielplätzen mutwillig entfernt worden – die Regeln gelten trotzdem auch dort
In den letzten Tagen sind auf etlichen Spielplätzen im Stadtgebiet die dort angebrachten Schilder zur Maskenpflicht und zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m Metern bei Begleitpersonen untereinander mutwillig entfernt worden. Demzufolge hielten sich dort Menschen ohne Einhaltung der Regeln auf.
Das Ordnungsamt und das Kinder- und Jugendbüro weisen nachdrücklich darauf hin, dass auch auf allen öffentlichen Spielflächen und Spielplätzen die Vorgaben durch die Coronaschutzverordnung einzuhalten sind. Bei Besuch der Spielflächen muss von Begleitpersonen untereinander ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Außerdem gilt Maskenpflicht.
11.11.2020: Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket will Bürgermeister Marcel Mittelbach das Infektionsrisiko in Rathaus und Verwaltung so gering wie möglich halten.
„Geordneten Dienstbetrieb sichern – Infektionsrisiko minimieren“
In der Stadtverwaltung soll der Dienstbetrieb auch in der momentanen Pandemie-Situation aufrechterhalten werden. Im Zuge dessen ergreift die Verwaltungsspitze um Waltrops neuen Bürgermeister Marcel Mittelbach ein ganzes Bündel an Maßnahmen und Vorkehrungen, die das Infektionsrisiko für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie für alle Besucherinnen und Besucher der städtischen Dienststellen möglichst effizient minimieren sollen. Publikumsströme sollen reduziert und Beschäftigte auf möglichst viele Büros verteilt werden. Neben Hygiene-Vorkehrungen und Kontaktnachverfolgungsmöglichkeiten durch Datenerhebung setzt Bürgermeister Mittelbach dabei auf Schichtdienste und Home Office-Lösungen. Die Verwaltung wird durch einen Service zur Kontrolle an den Einlässen unterstützt und Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail Termine zu vereinbaren. Das Maßnahmenpaket tritt am 11. November 2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum 23. Dezember.
09.11.2020: Auswirkungen des Corona-Infektionsgeschehens auf die Kindertagesbetreuung - Empfehlungen für Eltern und Träger
Im Monat November werden ein weiteres Mal große Teile des gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens zeitlich begrenzt heruntergefahren. Die Angebote der Kindertagesbetreuung sind davon nicht betroffen. Es ist ein Regelbetrieb in einer Pandemie und somit unter einzigartigen Bedingungen. Das Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration weist daher noch einmal auf die Empfehlungen zur Kindertagesbetreuung in Zeiten der Corona-Pandemie und auch auf aktuelle Ausprägungen hin. Es gibt Empfehlungen für den Umgang mit Krankheitssymptomen, das Lüften und Lufthygieneanlagen sowie zum Thema Masken.
01.11.2020: Die Landesregierung setzt die am 28. Oktober bei den Beratungen der Regierungschefinnen und –chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vereinbarten Maßnahmen konsequent um.
Die neuen Regeln gelten dann – wie bundeseinheitlich vereinbart – in Nordrhein-Westfalen ab dem 2. November. Mit der neuen Verordnung wird unter anderem die wichtige AHA-Regel (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske) nochmals deutlicher formuliert und deren Geltungsbereiche einheitlicher festgelegt. So gilt ab dem 2. November grundsätzlich in allen Gebäuden mit Kunden- und Besucherverkehr eine Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske. Eine weitere wichtige Botschaft der neuen Verordnung lautet: Um die Infektionswelle zu brechen, müssen im November alle nicht auf Schule und Ausbildung sowie Beruf bezogenen Kontakte soweit wie möglich reduziert werden.
Konkret heißt das:
>>> Mehr Infos dazu auf den Seiten der Landesregierung
30.10.2020: Volkshochschule unterbricht Kursbetrieb für 4 Wochen - eingeschränkte Öffnungszeiten im November
Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW unterbricht die Volkshochschule Waltrop (VHS) ihren Kursbetrieb ab Montag, den 2. November 2020 für vier Wochen. Die VHS-Büros schränken ihre Öffnungszeiten zugleich ein und sind im November nur vormittags von 9.00 bis 12.00 Uhr besetzt.
>>> Mehr dazu (Nachhol-Veranstaltungen, Umgang mit erworbenen Tickets)
23.10.2020: Neue Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen & Maskenpflicht an weiterführenden NRW-Schulen
Das Coronavirus breitet sich in Nordrhein-Westfalen derzeit weiter schnell aus. Die Landesregierung hat deshalb klare Regeln für einen angepassten Schulbetrieb nach den Herbstferien festgelegt und die Schulen darüber informiert. Es gilt an allen weiterführenden Schulen wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht gilt vorerst bis zum Ende des Jahres. Die Regelungen im Einzelnen:
Neben der Maskenpflicht leistet auch regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume einen effektiven Beitrag zum Schutz vor dem Coronavirus.
Außerdem ist die kreisweite Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus erneut überarbeitet und aktualisiert worden. Die neue Fassung ist ab sofort auf www.kreis-re.de/corona zu finden.
>>> HIER GEHT ES DIREKT ZUR NEUEN ALLGEMEINVERFÜGUNG CORONA (22.10.2020)
Bitte beachten Sie die neuen Regeln, um sich und andere zu schützen!
21.10.2020: Neue Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen
Die kreisweite Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 ist erneut überarbeitet und aktualisiert worden. Die jeweils aktuelle Fassung ist ab sofort auf www.kreis-re.de/corona zu finden.
13.10.2020: Neue Corona-Maßnahmen in Waltrop – Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Der Kreis Recklinghausen ist Corona-Risikogebiet. Zu den mit Kreis und Land abgestimmten Maßnahmen gehört eine Ausweitung der Maskenpflicht auf bestimmten öffentlichen Plätzen und Straßen im Waltroper Stadtgebiet. Ziel ist es, eine exponentielle Ausbreitung des Virus verhindern und die Neuinfektionen in Waltrop zu verringern.
Es gelten neue Maßnahmen, an die sich Bürgerinnen und Bürger halten müssen. Unter anderem ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes jetzt nicht nur in öffentlichen Gebäuden, beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen Pflicht, sondern auch im öffentlichen Raum.
Betroffen sind folgende Straßen und Plätze in Waltrop.
Öffentliche Plätze:
Öffentliche Straßen:
10.10.2020: Inzidenzwert überschritten - Kreis Recklinghausen ist Corona-Risikogebiet
Der Kreis Recklinghausen hat den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen überschritten: Feiern nur noch mit 25 Personen – weitere Maßnahmen werden derzeit abgestimmt. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
3. ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND KONTAKTE
Hinweise zur Vorbeugung von Erkrankungen - weitere Informationsquellen
Ansprechpartner für Tests - Hausärzte bitte zunächst telefonisch kontaktieren
Ansprechpartner für die Durchführung von Tests auf das Coronavirus sind die Hausärzte, bitte unbedingt vorher telefonisch in der Praxis melden. Weder im Kreishaus noch in den Nebenstellen des Gesundheitsamts werden solche Tests durchgeführt.
Die Kreisverwaltung hat ein Infotelefon für Fragen rund um das Coronavirus unter der Telefonnummer 02361 532626 eingerichtet.
Das Telefon ist montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, am Wochenende von 10:00 bis 14:00 Uhr erreichbar.
Der Kreis stellt außerdem laufend aktualisierte Infos über das Corona-Virus, seine Verbreitung im Kreis und die Maßnahmen im Umgang mit der Verbreitung zur Verfügung.
Auf dem Bild: Alltagsmasken. Text im Bild: Corona-Info-Übersicht, aktuelle Maßnahmen und Regelungen.