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 Auf dem Bild: Hinweisschild zur Maskenpflicht
Überschrift
Die Coronaschutzverordnung gilt auch auf Spielplätzen! Hinweisschilder zur Maskenpflicht und zur Abstandsregel sind an vielen Spielplätzen mutwillig entfernt worden – die Regeln gelten trotzdem auch dort
Datum
20.11.2020
Meldung

In den letzten Tagen sind auf etlichen Spielplätzen im Stadtgebiet die dort angebrachten Schilder zur Maskenpflicht und zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m Metern bei Begleitpersonen untereinander mutwillig entfernt worden. Demzufolge hielten sich dort Menschen ohne Einhaltung der Regeln auf. 

Das Ordnungsamt und das Kinder- und Jugendbüro weisen nachdrücklich darauf hin, dass auch auf allen öffentlichen Spielflächen und Spielplätzen die Vorgaben durch die Coronaschutzverordnung einzuhalten sind. Bei Besuch der Spielflächen muss von Begleitpersonen untereinander ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Außerdem gilt Maskenpflicht. 

Bürgermeister Marcel Mittelbach bittet alle Waltroperinnen und Waltroper um umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten: „Bitte beachten Sie die Vorschriften und Hinweise zu Abstandsregelungen, Versammlungs- und Hygienevorschriften und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. Sie schützen damit sich und auch andere!“ 

IHRE ANSPRECHPARTERIN ZUM THEMA: 
Stadt Waltrop - Kinder- und Jugendbüro 
Jutta Metz 
Münsterstraße 1, 45731 Waltrop
FON: +49 (0) 2309 96 26 53
FAX: +49 (0) 2309 96 26 69
MAIL: jutta.metz@jugendbuero-waltrop.de


Auf dem Bild: Hinweisschild zur Maskenpflicht