Der Wintereinbruch hat auch Waltrop mit Eis und Schnee fest im Griff. Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich eine möglichst schnelle Räumung ihrer jeweiligen Straße. Verständlich, doch mit Blick auf die außergewöhnliche Wetterlage sowie die begrenzten Ressourcen des Ver- und Entsorgungsbetriebs der Stadt Waltrop AöR (V+E) muss eine Priorisierung erfolgen.
Räumdienst
Hierbei gibt es zwei Stufen:
Auch bei guter Organisation bringt die Winterzeit immer Beeinträchtigungen mit sich. Bitte haben Sie hierfür Verständnis, helfen Sie mit und passen Sie Ihre Fahrweise den Straßenverhältnissen an.
Räumpflicht
Wie sind die Pflichten verteilt?
Es gibt auch Straßen, auf denen der V+E keinen Winterdienst durchführt, sondern die Anwohnerinnen und Anwohner selbst für diesen zuständig sind. Für diese Straßen müssen allerdings auch bei der Grundbesitzabgabe keine Gebühren für den Winterdienst entrichten werden.
Auf dem Bild: Räumdienst. Foto: Stadt Waltrop.