Die Fachgruppe Jugend, Kinder und Familie informiert über das Angebot der Kindertagespflege. Die Kindertagespflege findet in Kleingruppen statt und ist ein gleichwertiges Angebot zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Sie überlegen, oder haben sich vielleicht auch bereits dazu entschieden, Ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle betreuen zu lassen? Bei der Kindertagespflege handelt es sich um ein qualifiziertes, individuelles und familiennahes Betreuungsangebot in kleinen Gruppen bis max. 5 Kindern, in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson.
Diese besondere Betreuungssituation mit einer festen Bezugsperson bietet gute Rahmenbedingungen für frühkindliche Bildung. Wenn Kinder sich wohl und geborgen fühlen, haben sie die notwendige Sicherheit um ihre Umwelt zu erkunden. Deshalb ist diese Form der Betreuung für die Altersgruppe von Kindern bis 3 Jahren besonders geeignet.
Die vorliegenden Anregungen und Informationen sollen Ihnen einen Überblick zum Thema Kindertagespflege bieten und Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson helfen. Allen Müttern und Vätern bieten wir darüber hinaus persönliche Beratung und individuelle Hilfe bei der Vermittlung einer Tagespflegeperson an.
Welches Kind hat einen Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Die Tagespflegeperson unterstützt und ergänzt die Familie bei der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.
In der Kindertagespflege können Kinder zwischen 0 und 14 Jahren betreut werden. Auch für Kinder, die einen Platz in einer Kindertageseinrichtung haben, kann zusätzlich eine Förderung und Betreuung in der Kindertagespflege geeignet sein. Ebenso kann für Schulkinder diese Betreuungsform eine Alternative oder Ergänzung sein.
Kinder unter einem Jahr können ebenfalls in Kindertagespflege betreut werden, wenn deren Erziehungsberechtigte
Außerdem erhalten Kinder unter einem Jahr in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege eine Förderung, wenn diese Leistung für ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.
Hinweis: Jedes Kind ab einem Jahr, das in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung betreut werden soll, muss über einen ausreichenden Masernschutz verfügen. Ist das Kind jünger, kann es in der Kindertagespflege betreut werden ohne geimpft zu sein. Auch wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden darf, kann es in Kindertagespflege betreut werden. Dies muss durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt werden.
Wer wird Kindertagespflegeperson?
Alle Tagespflegepersonen, die über die Stadt Waltrop vermittelt werden, sind auf ihre Geeignetheit hin geprüft (Gesundheitszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, regelmäßige Hausbesuche, Qualifizierung).
Sie haben Erfahrung in der Kinderbetreuung. Fast alle Tagespflegepersonen haben eigene Kinder, teilweise bereits Enkelkinder. Sie haben Freude an der Betreuung, Bildung und Förderung von Kindern und haben sich qualifiziert und/ oder haben eine pädagogische Vorbildung.
Kindertagespflege kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder der Eltern stattfinden. Darüber hinaus kann Kindertagespflege auch in angemieteten Räumen von einer Tagespflegeperson allein oder in sog. Großtagespflegestellen angeboten werden. Hier haben sich 2 oder 3 Tagespflegepersonen zusammengeschlossen, die dann bis zu 9 Kinder betreuen können.
Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, benötigt eine Erlaubnis (§ 43 SGB VIII).
Prinzipiell kann jeder Erwachsene die Pflegeerlaubnis beantragen. Die Kindertagespflegepersonen werden in die Kartei der Stadt Waltrop aufgenommen und bei entsprechendem Bedarf vermittelt.
Wie finde ich eine geeignete Kindertagespflegeperson?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir vermitteln Kindertagespflegepersonen und beraten Sie gerne:
Stadt Waltrop
Münsterstraße 1
Fachgruppe Jugend, Kinder und Familie,
Familienbüro
Für die pädagogische Begleitung, Beratung, Vermittlung:
Bei finanziellen Fragen:
Nach Klärung des Betreuungsbedarfes und unter Berücksichtigung weiterer relevanter Aspekte (wie Mobilität der Eltern, mögliche Tiere im Haushalt der Tagespflegeperson, gesundheitliche Beeinträchtigung des Kindes etc.) werden von der Fachberaterin entsprechend zur Verfügung stehende Tagespflegepersonen aus der Kartei herausgesucht. Sie erhalten dann die Adresse und Telefonnummer der Tagespflegeperson.
Nun nehmen Sie direkt Kontakt zu der Betreuungsperson auf und lernen sie in ihrem häuslichen Umfeld kennen. Der wichtigste Aspekt hierbei ist die gegenseitige Sympathie. Beide Seiten müssen sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl des Kindes vorstellen können.
Vielleicht wissen Sie ja bereits, wem Sie ihr Kind anvertrauen möchten, haben in der Nachbarschaft oder im Bekanntenkreis oder auf anderem Wege eine geeignete Person gefunden.
Grundsätzlich kann jede Tagespflegeperson mit einer gültigen Pflegeerlaubnis die Betreuung Ihres Kindes übernehmen, auch wenn sie in einer anderen Stadt wohnt.
Einige Tagespflegepersonen stellen ihre Kindertagespflegestelle auch auf einer Homepage vor oder/ und posten freie Plätze in sozialen Medien.
Wonach frage ich beim ersten Kontakt?
Bereits beim ersten telefonischen Kontakt können Sie einige Themen ansprechen:
Wenn Sie während oder nach einem Telefonat ein ungutes Gefühl haben, auch wenn Sie dies nicht genau begründen können, sagen Sie ab! Erfahrungsgemäß ist Ihr Instinkt bzw. Ihr siebter Sinn oder wie auch immer Sie es nennen, Ihr bester Berater.
Lassen Sie sich auf keine halbherzigen Lösungen ein, sonst müssen Sie unter Umständen eine andere Kindertagespflegeperson suchen, denn ein Wechsel stellt für Ihr Kind immer eine Belastung dar! Sie als Sorgeberechtigte müssen grundsätzlich selbst beurteilen, wer Ihr Kind angemessen betreuen kann. Diese Verantwortung kann Ihnen niemand abnehmen.
Worauf achte ich beim ersten Treffen?
Mit den nach der telefonischen Vorauswahl verbleibenden Personen sollten Sie Besuche vereinbaren. Schließlich wollen Sie die Umgebung kennen lernen, in der sich Ihr Kind auf-halten soll. Sie bekommen hierbei einiges über die häusliche Atmosphäre in der Familie mit, lernen den Umgang der Kindertagespflegeperson mit den eigenen Kindern und ihrem Kind kennen. Sie können sich ein Bild davon machen, ob es genügend Spielraum, einen (falls notwendig) ruhigen Schlafplatz für Ihr Kind gibt. Sie können in Erfahrung bringen, wie der Tagesablauf in der Familie aussieht.
Wenn Sie sich grundsätzlich einig sind, wenn die „Chemie“ zwischen allen Beteiligten stimmt, können Sie die im Folgenden aufgeführten Themen ansprechen:
Was kostet eine Kindertagespflege?
Grundsätzlich ist zwischen privat gezahlter und öffentlich finanzierter Kindertagespflege zu unterscheiden.
Die Kosten für eine Betreuung hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab und sind bei der privat finanzierten Kindertagespflege grundsätzlich Verhandlungssache. Manche Kindertagespflegepersonen bevorzugen eine Pauschale, andere rechnen stundenweise ab, wieder andere bieten grundsätzlich keine privat finanzierte Tagespflege an.
Die Höhe der Bezahlung der Kindertagespflegeperson hängt von deren Qualifizierung ab. Für die Berechnung der Geldleistung wird der Stundenumfang vor Aufnahme der Betreuung individuell festgeschrieben.
Im Rahmen der öffentlich finanzierten Kindertagespflege wird ein pauschalierter Kostenbeitrag der Eltern gestaffelt nach Betreuungszeiten (Kategorien bis 25, bis 35 oder bis 45 Stunden pro Woche), Alter des Kindes und dem Familieneinkommen erhoben. Die aktuelle Satzung mit der Tabelle dazu finden Sie auf der städtischen Website. (Leistungen von A-Z oder Suchwort „Elternbeitrag“).
Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf, der gemeinschaftlich mit Ihnen als Eltern unter Berücksichtigung des Kindeswohls festgelegt wird.
Warum ein Betreuungsvertrag?
Wir empfehlen, vor Beginn der Kindertagespflege einen privaten Vertrag abzuschließen. So können Sie späteren Differenzen vorbeugen. In der Regel haben Tagespflegepersonen bereits Verträge vorliegen.
Da die Tagespflegepersonen selbständig tätig sind, variieren diese privaten Verträge von Tagespflegeperson zu Tagespflegeperson. Die Ausführung des Vertrages liegt allein in der Verantwortung der Tagespflegeperson und der Eltern.
Vertragsvordrucke können z.B. bezogen werden beim Bundesverband Kindertagespflege: www.bvktp.de
Folgendes wird beispielsweise vertraglich geregelt:
Und vergessen Sie nicht, der Kindertagespflegeperson Telefonnummern mitzuteilen, unter denen Sie im Notfall zu erreichen sind!
Versicherungen
Bei der Kindertagespflege übertragen die Eltern die Aufsichtspflicht (als einen Teil ihres elterlichen Sorgerechts) auf die Kindertagespflegeperson. Für Schäden (Personen- und Sachschäden), die aus einer Aufsichtspflichtverletzung entstehen, haftet die Kindertagespflegeperson.
Die Kindertagespflegeperson sollte einen erweiterten Versicherungsschutz im Rahmen ihrer Privathaftpflicht abgeschlossen haben.
Unfallversicherung des Tageskindes
Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII sind gesetzlich unfallversichert. Kinder in rein privat organisierter/ finanzierter Kindertagespflege sind nur gesetzlich unfallversichert, wenn das örtliche Jugendamt über das Tagespflegeverhältnis informiert wird.
Weitere umfassende Informationen zur Kindertagespflege gibt es unter
www.handbuch-kindertagespflege.de
www.tagesmütter.com/kindertagespflege/
Diese Angaben entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand, 05.03.2021.
Auf dem Bild: Kinder in der Kindertagesbetreung.