Auf der Breslauer Straße wird zwischen den Einmündungen Mühlenstraße und Allensteiner Straße gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung eine Parkverbotsstrecke eingerichtet. Ab dem 1. März 2023 darf dort nur noch zum Be- und Entladen schwerer Güter, zum Ein- und Aussteigen und für maximal drei Minuten gehalten werden.
In den vergangenen Jahren sind Fahrzeuge durchschnittlich länger und breiter geworden. Zu einer sicherheitsrelevanten Verkehrsbehinderung führte das in der engen Breslauer Straße im Waltroper Norden. Zwischen den Einmündungen Mühlenstraße und Allensteiner Straße wurden bzw. werden Fahrzeuge auf der südlichen Seite am rechten Fahrbahnrand abgestellt und behindern dort sowohl die Ausfahrt aus den gegenüberliegenden Garagen als auch den Durchgangsverkehr. Auch die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen kann so nicht gewährleistet werden.
Für die Breslauer Straße wird deswegen zwischen den Einmündungen Mühlenstraße und Allensteiner Straße eine Parkverbotsstrecke eingerichtet, damit die Durchfahrt künftig nicht behindert wird.
Die verkehrsrechtliche Anordnung (gem. §§ 44, 45 StVO) sieht ein eingeschränktes Haltverbot vor und tritt zum 1. März 2023 in Kraft. Ab dann darf in besagtem Bereich nur noch zum Be- und Entladen schwerer Güter, zum Ein- und Aussteigen und für maximal drei Minuten gehalten werden.
Eine entsprechende Beschilderung erfolgt rechtzeitig. Die Anwohner werden von der Stadtverwaltung informiert. Die Stadt Waltrop dankt den Bürger:innen, dass sie dazu beitragen, die Straßen in Waltrop sicherer zu machen.
Auf dem Bild: Zeichen 286 StVO, Eingeschränktes Haltverbot.