Die vom Rat am 30.03.2023 beschlossene Vorschlagsliste der Bewerber:innen um ein Schöffenamt wird in der Zeit vom 17.04.2023 bis 21.04.2022 im Bürgerbüro des Rathauses zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in der Liste Personen genannt sind, die nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz) nicht hätten aufgenommen werden dürfen.