Waltroper:innen, die einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) brauchen, können diesen ab sofort mit nur wenigen Klicks online beantragen.
Einen solchen Untersuchungsberechtigungsschein brauchen Minderjährige, die ins Berufsleben eintreten. Sie dürfen nur beschäftigt werden, wenn zuvor eine ärztliche Untersuchung (Erst- oder Nachuntersuchung) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erfolgt ist – und für diese Untersuchung ist ein Untersuchungsberechtigungsschein nötig. Er berechtigt zu einer kostenlosen Untersuchung und muss dem/der behandelnden Arzt/Ärztin vorgelegt werden.
Und so funktioniert die Online-Beantragung des UBS:
Innerhalb weniger Sekunden erhält man den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung des Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
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Auf dem Bild: Dokument und Notebook-PC, stilisiert. Grafik: freepik.