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Überschrift
Untersuchungsberechtigungsschein ab sofort online beantragen
Datum
05.10.2023
Meldung


Waltroper:innen, die einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) brauchen, können diesen ab sofort mit nur wenigen Klicks online beantragen.

Einen solchen Untersuchungsberechtigungsschein brauchen Minderjährige, die ins Berufsleben eintreten. Sie dürfen nur beschäftigt werden, wenn zuvor eine ärztliche Untersuchung (Erst- oder Nachuntersuchung) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erfolgt ist – und für diese Untersuchung ist ein Untersuchungsberechtigungsschein nötig. Er berechtigt zu einer kostenlosen Untersuchung und muss dem/der behandelnden Arzt/Ärztin vorgelegt werden.


Und so funktioniert die Online-Beantragung des UBS:

  1. Man ruft die Internetseite www.untersuchungsberechtigungsschein.de auf und melde sich mit einem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) an.
  2. Dann sind einige weitere Daten (Angaben zur Person, Adressdaten, Angaben zur Untersuchung) einzutragen.
  3. Daten überprüfen und auf „Absenden“ klicken.

Innerhalb weniger Sekunden erhält man den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung des Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

>>> Mehr Infos zum Untersuchungsberechtigungsschein

>>> Direkt zum Onlineantrag für einen Untersuchungsberechtigungsschein


Auf dem Bild: Dokument und Notebook-PC, stilisiert. Grafik: freepik.