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Auf dem Bild: Osterfeuer
Überschrift
Die Beantragung von Osterfeuern ist ab dem 19.02.2024 möglich
Datum
14.02.2024
Meldung

Das Ordnungsamt der Stadt Waltrop weist auf die Anmeldung für die Brauchtumsfeuer an den diesjährigen Ostertagen (30.03. - 01.04.2024, Karsamstag bis Ostermontag) hin. Ab Montag, den 19. Februar 2024, werden Beantragungen von Osterfeuern entgegengenommen - Das benötigte Formular ist derzeit verfügbar. 

Das Anmeldeverfahren funktioniert genauso wie in den letzten Jahren. Der erste Anmeldetag für ein Osterfeuer ist diesmal Montag, der 19. Februar 2024. Die Vordrucke für eine Genehmigung sind ab sofort beim Ordnungsamt oder im Bürgerbüro in Papierform zu bekommen. Sie stehen dann darüber hinaus auch online zur Verfügung.

In Waltrop werden lt. Beschluss des Stadtrates vom 8. Dezember 2022 bis zu 20 Osterfeuer genehmigt. Es dürfen nur verankerte Glaubensgemeinschaften, Vereine oder Organisationen Brauchtumsfeuer im Rahmen von öffentlich zugänglichen Veranstaltungen abbrennen. Für private Feuer, wie etwa durch sog. gewachsene Nachbarschaften, gibt es somit seit 2023 keine Genehmigungen mehr. 

Vereine, Verbände und Kirchengemeinden können ihre Anträge ab dem 19. Februar 2024 bei der Stadt einreichen. Anmeldeschluss ist Freitag, der 1. März 2024. Formgerechte Anmeldungen sind auch per Fax möglich. Bei der Bewilligung gilt die Reihenfolge der schriftlichen Antragseingänge.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Brauchtumsfeuer nur im Außenbereich der Stadt Waltrop möglich sind. Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz und trockener Strauchschnitt. Alle genehmigten Osterfeuer sind öffentlich und interessierten Bürgerinnen und Bürgern ist daher auch der Zutritt zu den betreffenden Grundstücken zu erlauben. Werden alkoholische Getränke verkauft, wird eine Schankerlaubnis benötigt.

Da für die Stadtverwaltung aufgrund der Durchführung der Osterfeuer großer Arbeitsaufwand entsteht, ist für die Genehmigung eines Brauchtumsfeuers eine Verwaltungsgebühr von 20,00 Euro zu entrichten.


Ihr Ansprechpartner

in dieser Angelegenheit ist
Norbert Althusmann,
Rathaus Altbau, Zimmer 1.0.06,
Tel. 930 359.


Alle Informationen zur Genehmigung von Brauchtumsfeuern, darunter die damit verbundenen Vorschriften und die Anforderungen an den Verbrennungsvorgang, finden Sie hier.

Auf dieser Seite steht ihnen bis zum Anmeldeschluss das Formular für die Beantragung eines Osterfeuers zum Download zur Verfügung

Sie finden dort auch ein Info-Blatt der Feuerwehr mit Hinweisen und Auflagen sowie ein Info-Blatt zu den Anforderungen an den Verbrennungsvorgang.


Auf dem Bild: Osterfeuer, Schrift im Bild: Infos zu Osterfeuern. Foto: freepik.