Im Rahmen der zweiten Beteiligungsstufe des Lärmaktionsplanes haben die Bürgerinnen und Bürger vom 10.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024 die Möglichkeit, sich erneut an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes zu beteiligen. Dabei können sie sowohl neue Anmerkungen und neue Hinweise zu lokalen Lärmproblemen mitteilen bzw. sich mit neuen Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einbringen oder auf die Abwägungsvorschläge der bereits eingegangenen Stellungnahmen Bezug nehmen.
Neu in der zweiten Beteiligungsstufe der 4. Runde der Lärmaktionsplanung ist, dass nun herausgefunden werden soll, welche öffentlichen Orte in Waltrop als Ruheorte angesehen bzw. zur Erholung genutzt werden. Die Ideen, Anregungen und Kommentierungen der Bürger:innen werden hierbei berücksichtigt bzw. abgewogen. Hierzu wurden von der Stadtverwaltung fünf „Ruhige Gebiete“ vorgeschlagen, welche vor Lärm geschützt werden sollen.
Wie können sich Bürger:innen beteiligen?
Im nächsten Fachausschuss „Umwelt, Klima, Mobilität“ am 12. Juni 2024 sollen die Abwägungsvorschläge sowie der finale Lärmaktionsplan mit seinen Lärmminderungsmaßnahmen vorgestellt und beraten werden, sodass er voraussichtlich am 27. Juni 2024 vom Rat der Stadt Waltrop beschlossen werden kann.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben besteht eine verbindliche Berichtspflicht des fertigen aktualisierten Lärmaktionsplanes bis spätestens zum 18.07.2024, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.