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Überschrift
Gehwegparken im "unteren" Krusenhof nicht mehr erlaubt
Datum
12.06.2024
Meldung

Auf dem Krusenhof in Waltrop ist im Abschnitt zwischen den Einmündungen Ketteler- und Kastanien-/Eichenstraße das Gehwegparken aufgehoben worden. Die Verkehrsschilder, die bislang auf der westlichen Seite des "unteren"/nördlichen Krusenhofs das Parken unter Mitbenutzung des Gehweges erlaubt hatten, sind durch Mitarbeiter des Ver- und Entsorgungsbetriebes Waltrop AöR (V+E) ersatzlos entfernt worden.
Der Gehweg steht nun uneingeschränkt Fußgänger:innen zur Verfügung. 

Parkraum geht indes nicht verloren, denn der Kraftfahrzeugverkehr parkt fortan am rechten Fahrbahnrand. Auf der Fahrbahn ist eine ausreichende Durchfahrbreite weiterhin gegeben – das gilt auch für Busse des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs sowie Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst etc.

Vorausgegangen war ein entsprechender Antrag, mit dem sich der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Bürgerservice in seiner Sitzung am 4. Juni 2024 befasst hatte. Eine Prüfung vor Ort hatte ergeben, dass wegen der auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge bisher eine Nutzung für Fußgänger:innen nur eingeschränkt bzw. mit Rollstuhl, Rollatoren, Kinderwagen o.ä. nicht möglich war. 

 

Auf dem Bild: Rathaus Waltrop. Schrift im Bild: Aktuelles aus dem Rathaus. Foto: Stadt Waltrop