Frau Auferkamp; ab 14:30 Uhr auch abends und am Wochenende.
Unternehmensbeschreibung
Ich übernehme das Kontieren und Verbuchen der lfd. Finanzbuchhaltung und die Lohnbuchhaltung (auch Baulohn) gem § 6 Nr 4 StBerG. Bei Bedarf auch in Ihrem Büro auf Ihrem Rechner.